Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Kooperation mit der Stadtbildpflege Kaiserslautern

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Susanne Dejon

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 01
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Donnersbergkreis kooperiert mit Stadtbildpflege Kaiserslautern

    Anlieferungen auf Wertstoffhöfen ab 2023 möglich


    Ab dem 1. Januar 2023 kooperiert die Abfallwirtschaft des Donners­bergkreises mit der Stadtbildpflege Kaiserslautern hinsichtlich der Nutzung ihrer Wertstoffhöfe. Ab dem kommenden Jahr dürfen Bürgerinnen und Bürger des Donnersbergkreises ihre Wertstoffe kostenlos auf den Wertstoffhöfen der Stadtbildpflege Kaiserslautern in der Daennerstraße, in der Pfaffstraße und in der Siegelbacher Straße abgeben. Im Gegenzug können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaiserslautern ebenfalls kostenlos auf der Kreismülldeponie Eisenberg, der Erdaushubdeponie Winnweiler und der Erdaushubdeponie Mannweiler-Cölln anliefern.


    „Dass dieses Angebot zustande gekommen ist, freut mich sehr“, erklärt der Abteilungsleiter der Umweltabteilung des Donnersbergkreises Hado Reimringer. „So können zum Beispiel Pendlerinnen und Pendler, die im Donnersbergkreis beheimatet sind und in Kaiserslautern arbeiten, ihren Arbeitsweg praktisch und effizient nutzen. Durch die Kooperation möchten wir es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, ihre Abfälle im Sinne der Kreislaufwirtschaft dem Recycling oder der Verwertung zu­zuführen.“


    Die Öffnungszeiten sowie das Annahmespektrum der Kaiserslauterer Wertstoffhöfe können unter www.stadtbildpflege-kl.de eingesehen werden. Folgende Wertstoffe, die sich für eine Wiederverwertung eignen und zu wertvoll für die Müllverbrennung sind, können auf den Wertstoffhöfen der Stadtbildpflege abgegeben werden: Altkleider und Textilien, Altpapier und Karton, Batterien und Akkus, CDs und DVDs, Druckerpatronen und Tonerkartuschen, Elektro- und Elektronikgeräte, Glasflaschen, Grünabfälle und Laub, Mischkunststoffe (z.B. Wäschekörbe oder Blumenkästen), Energiesparlampen, Leuchtstofflampen und LEDs, Korken, Kunststofffolien, Metalle und Styropor. Die Anlieferung von Sperrmüll ist nur auf dem Wertstoffhof in der Daennerstraße möglich. „Dort befinden sich auch diverse Tauschregale. Nicht mehr verwendete Gegenstände, die aber noch gut erhalten sind, können hier abgegeben und bereits vorhandene Gegenstände kostenlos mitgenommen werden“, weist Andrea Buchloh-Adler, Werkleiterin der Stadtbildpflege, auf die Angebote der Wiederverwendung von Haushaltsgegenständen, Altkleidern und Büchern hin.


    Die Öffnungszeiten und das Annahmespektrum der Deponien im Donnersbergkreis können unter www.donnersberg.de Abfall & Umwelt > Abfallwirtschaft abgerufen werden. Auf allen drei Deponien können Bürgerinnen und Bürger kostenlos Metall-Schrott und Elektro-Schrott abgeben, wobei die Deponie Mannweiler-Cölln keine Neonröhren und Energiesparlampen annimmt. Des Weiteren kann auf den Deponien kostenfrei bis zu 200 Liter Bauschutt pro Haushalt und Jahr angeliefert werden. Auf der Deponie Eisenberg ist zusätzlich die Abgabe von Glas und Papier, Pappe sowie Kartonagen möglich. Bei der Anlieferung müssen die Bürger der Stadt Kaiserslautern einen gültigen Personalausweis vorlegen.


    Gegen Gebühren nehmen alle drei Deponien sowohl Pkw-Reifen (ohne Felgen) als auch Altholz und belasteten Bauschutt (z.B. Gips und Fensterglas) an. In Eisenberg können kostenpflichtig auch Haus- und Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Bau­stellenabfälle und Altöl in haushaltsüblichen Mengen (max. 10 Liter) angeliefert werden. Die Deponien Winnweiler und Mannweiler-Cölln nehmen ebenfalls kostenpflichtig auch unbelasteten Erdaushub an. Auf allen drei Deponien sind gebührenpflichtige Anlieferungen jeweils in bar zu entrichten, da dort keine Geräte für die Zahlung mit EC-Karte zur Verfügung stehen. 


    Wichtig: Während der Wintermonate sind die Deponien Winnweiler und Mannweiler-Cölln geschlossen. Diese Schließzeiten finden Sie unter dem Eintrag "Deponien".


    Abgabestoffe Deponien im Donnersbergkreis:

    Alle Deponien:

    • Metall-Schrott
    • Elektro(nik)-Schrott (Abgabe auch für Gewerbe, mehr als haushaltsübliche Mengen sind vorher anzumelden)
    • Bauschutt (nur kostenfreie Annahme von Kleinmengen bis 200 Liter pro Haushalt und Jahr. Mengen darüber müssen kostenpflichtig zu privaten Bauschuttverwerterbetrieben gebracht werden)


    Eisenberg:

    • Glas (Flaschenglas)
    • Papier, Pappe und Kartonagen


    Mannweiler-Cölln:

    • keine Abgabe von Neonröhren und Energiesparlampen in Mannweiler-Cölln möglich


    Alle:

    • Pkw-Reifen (bis 80 cm Durchmesser), ohne Felgen *
    • Altholz *
    • Belasteter Bauschutt (z.B. Gips, Fensterglas, Drahtglas) *

    Eisenberg:

    • Haus- und Sperrmüll *
    • Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall *
    • Baustellenabfälle *
    • Altöl in haushaltsüblichen Mengen (bis 10 Liter) *


    Winnweiler und Mannweiler-Cölln:

    • Unbelasteter Erdaushub *


    * Gebührenpflichtig




    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

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