⇑ / Abfallentsorgungsplan 2024
Zuständige Mitarbeiter
Frau Susanne Dejon
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 01
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Nachfolgend finden Sie eine jährliche Übersicht für die in Ihrer Ortsgemeinde geltenden Abfuhrtage der grauen Restmülltonnen, der braunen Energietonnen (Bioabfalltonnen), der grünen Papiertonnen, der gelben Wertstoffsäcke sowie der Glassäcke. Die einzelnen Abfallentsorgungspläne sind als PDF-Dokument hinterlegt.
Hinweis: der Abfallentsorgungsplan 2024 wird am Mittwoch, 6. Dezember an alle Haushalte im Donnersbergkreis verteilt. Bitte achten Sie darauf, wenn der Plan an diesem Tag im Briefkasten liegt, damit er nicht irrtümlich als Werbeblatt entsorgt wird.
Wer keinen Abfallentsorgungsplan erhalten hat, kann diesen ab 18. Dezember auch im Rathaus der jeweiligen Verbandsgemeinde holen. Informationen dazu unter der Rufnummer 06352/710-142.
Verbandsgemeinde Eisenberg:
Eisenberg Dienstag C (Eisenberg).pdf
Kerzenheim, Rosenthal, Ramsen Montag A.pdf
Stauf, Steinborn Dienstag A.pdf
Verbandsgemeinde Göllheim:
Albisheim, Harxheim, Niefernheim, Zell Mittwoch B.pdf
Biedesheim, Bubenheim, Dreisen, Lautersheim, Ottersheim, Rüssingen Freitag B.pdf
Einselthum Mittwoch C.pdf
Göllheim Montag C.pdf
Immesheim Mittwoch F.pdf
Standenbühl Donnerstag C.pdf
Weitersweiler Donnerstag A.pdf
Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden:
Bennhausen, Dannenfels, Jakobsweiler Donnerstag A.pdf
Bischheim Mittwoch F.pdf
Bolanden, Marnheim Freitag E.pdf
Gauersheim, Ilbesheim, Morschheim, Rittersheim, Stetten Mittwoch E.pdf
Kirchheimbolanden Freitag A (Kirchheimbolanden).pdf
Kriegsfeld, Mörsfeld Dienstag D.pdf
Oberwiesen Freitag C.pdf
Orbis Freitag D.pdf
Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land:
Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Sitters, Unkenbach Montag D.pdf
Bayerfeld-Steckweiler, Bisterschied, Dörrmoschel, Finkenbach-Gersweiler, Mannweiler-Cölln, Oberndorf, Ransweiler, Rathskirchen, Reichsthal-Seelen, Schiersfeld, Schönborn, Stahlberg, Teschenmoschel, Waldgrehweiler Montag B.pdf
Dielkirchen, Gerbach, Imsweiler, Katzenbach, Ruppertsecken, St. Alban, Würzweiler Dienstag B.pdf
Gehrweiler, Gundersweiler Donnerstag B.pdf
Gaugrehweiler, Kalkofen, Münsterappel, Niederhausen, Oberhausen, Winterborn Dienstag D.pdf
Rockenhausen, Dörnbach, Marienthal Donnerstag E (Rockenhausen).pdf
Verbandsgemeinde Winnweiler:
Alsenbrück-Langmeil, Hochstein, Winnweiler Mittwoch D (Winnweiler).pdf
Börrstadt, Steinbach Donnerstag A.pdf
Falkenstein, Schweisweiler Dienstag B.pdf
Breunigweiler Montag C.pdf
Gonbach, Sippersfeld, Wartenberg-Rohrbach Donnerstag C.pdf
Höringen, Lohnsfeld Donnerstag B.pdf
Imsbach Donnerstag D.pdf
Münchweiler, Potzbach Mittwoch A.pdf
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.