Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Betreuungsrecht

    Zuständige Mitarbeiter

    Leistungsbeschreibung

    Die örtliche Betreuungsbehörde

    Rechtliche Betreuung

    Das Betreuungsgesetz hat 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene abgelöst. Es regelt die gesetzliche Vertretung Volljähriger, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht eigenständig wahrnehmen können.

    Die Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung wurde als zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung stehen, geschaffen. Die Aufgaben der Behörde sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Fam FG geregelt.

    Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist das Betreuungsgericht des Amtsgerichtes Rockenhausen zuständig. Das Betreuungsgericht prüft auf Antrag des/der Betroffenen oder auf Anregung einer anderen Person oder Stelle, ob die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin erforderlich ist. Bei jeder neuen Betreuungsanregung bittet das Gericht die Betreuungsbehörde um eine fundierte Stellungnahme zum Betreuungsbedarf, Umfang und/oder auch um eine Betreuerempfehlung.

    Eine weitere wichtige Aufgabe der Behörde besteht in der Information zur Vermeidung von Betreuungen durch Vorsorgeregelungen. 


    Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

    • Beratung im Vorfeld einer Betreuungsanregung und Vermittlung von anderen Hilfen, die eine Betreuung entbehrlich machen können
    • Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
    • Beratung, Unterstützung und Fortbildung von Betreuern/Betreuerinnen und Bevollmächtigten
    • Gewinnung von Betreuern/Betreuerinnen
    • Unterstützung des Betreuungsgerichts durch z.B. Sozialberichte, Sachverhaltsermittlungen
    • Förderung und Unterstützung von Initiativen im Betreuungsbereich
    • Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen
    • Öffentlichkeitsabreit z.B. Vortragsreihen, Schulungen zu Betreuungsrechtlichen Themen 

    Sie können sich an uns wenden, wenn:

    • Sie allgemeine Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für sich selbst oder für Verwandte, Bekannte, etc. haben
    • Sie selbst das Ehrenamt "Betreuer/Betreuerin" ausüben möchten
    • Sie sich über Vorsorgemöglichkeiten wie z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen informieren wollen und/oder unsere Vorsorgemappe wünschen
    • Sie die Unterschrift Ihrer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt haben möchten
    • Sie als gerichtlich bestellter Betreuer/gerichtlich bestellte Betreuerin oder als Bevollmächtigte/r tätig sind und Beratung oder Unterstützung wünschen

    Die Beratung erfolgt vertraulich und unentgeltlich.

    Setzen Sie sich mit den Mitarbeiterinnen telefonisch, per Email oder persönlich in Verbindung. Beratungsgespräche und Hausbesuche erfolgen nach Vereinbarung.


    Anträge / Formulare

    Unterstützende Institutionen

    Betreuungsverein Kirchheimbolanden

    Dannenfelser Straße 40b

    67292 Kirchheimbolanden

    Tel.: 06352-67149

    Mail:

    Katrin Frambach
    Dipl. Sozialpädagogin (FH)

    Regina Kreimeier
    Dipl. Sozialpädagogin (FH)



    Betreuungsverein Donnersberg e.V.

    Kreuznacher Str. 36

    67806 Rockenhausen

    Tel.: 06361-3746

    Mail:

    Rita Mosbach-Scharding

    Dipl.Sozialpädagogin (FH)

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