Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Hobby und Freizeit / Fischen und Jagen / Fischerprüfung Abnahme

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Matthias Deißler

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 008
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Herr Thomas Mattern

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 006
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
     
    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der auch bei bestimmten Onlineanbietern absolviert werden kann. Der Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen. Bei einem Onlinekurs ist zusätzlich ein Nachweis über den vorgeschriebenen Praxistag erforderlich. Die Kosten für die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde betragen 29 €. Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt, das zur Beantragung des Fischereischeins bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung) benötigt wird. Dazu bitte auch den Personalausweis und ein Lichtbild mitnehmen.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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