Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Gesundheit und Vorsorge / Gesundheitsvorsorge / Infektionsschutzberatung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anett Baumgart

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 5
    Morschheimer Straße 9
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Susanne Fischer

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 5
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    Uhlandstraße 2
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    Herr Bastian Hinz

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 4
    Morschheimer Straße 9
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    Gesundheitsamt

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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Judith Krämer

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 5
    Morschheimer Straße 9
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    Frau Dr. Cornelia Sowade

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 1
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    Uhlandstraße 2
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    Frau Miriam Steingaß

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 4
    Morschheimer Straße 9
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    Herr Stephan Stridde

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 4
    Morschheimer Straße 9
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    Gesundheitsamt

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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

    Dies betrifft beispielsweise:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • akute Virushepatitis
    • Keuchhusten
    • Masern
    • Mumps
    • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
    • Tollwut
    • Tyhpus abdominalis
    • Windpocken

    Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu arbeiten die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enge mit den Behörden, den Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den Gemeinschaftseinrichtungen und mit den Betroffenen zusammen.

    z. B. Impfen und Hygiene schützen - Bürgerinformation von Adenoviren bis Windpocken

     

     

     

    Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen

    Empfehlungen für die Wiederzulassung nach Erkrankung - § 34 IfSG

    Infoblatt für Eltern zu den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes beim Auftreten von Infektionskrankheiten - § 34 IfSG

    Belehrung für die Beschäftigten - § 35 IfSG

     

     

    Informationen für Ärzte

    RKI Merkblätter - RKI Infektionskrankheiten

    Fragebogen - Fragebogen für Ärzte, Hygiene und Medizinprodukte_neu.pdf

    KRINKO BfArM - KRINKO BfArM.pdf

    KRINKO Surveillance § 23 IfSG - KRINKO Surveillance §23.pdf

    KRINKO Erläuterungen zur Surveillance - KRINKO Erläuterungen zur Surveillance.pdf

    KRINKO Prävention postoperativer Infektionen - KRINKO Prävention postoperativer Infektionen.pdf

    KRINKO  Umsetzung § 23  IfSG - KRINKO Umsetzung §23.pdf


    Meldeformulare:

    Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG

    Labormeldungen § 7 IfSG

    Borreliose-Meldebogen RLP

     

     

    Informationen für Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln

    siehe- Belehrung und Bescheinigung

     

    Infektionshygiene

    Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.

     

    - MRE-Netzwerk

    RKI - Krankenhaushygiene

    RKI - Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen

     

     

     

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:

    • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
    • zu vorbeugenden Maßnahmen
    • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
    • zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen

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