Bürgerservice

    / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Doris Enders

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Andrea Greif

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    Besucheradresse

    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
    Stockwerk: EG
    Hauptstr. 84
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    Frau Ingrid Klag

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
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    Frau Irene Koch

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
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    Frau Luna Müller

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
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    Frau Laura Wahl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Teaser

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: 15,90 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 2,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Weiterführende Informationen

    Online-Verfahren

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