Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober 2024
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Förderung von Bildung und Forschung / Weitere Förderbereiche / Dorferneuerung: kommunale Förderung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Stefanie Heller

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
    Stockwerk: 2
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

    Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:

    • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
    • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
    • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
    • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
    • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
    • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
    • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
    • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

    Förderungen:

    Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

    • Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation;
    • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie Beratungsleistungen für die Ortsgemeinden;
    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
    • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
    • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
    • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von ökologisch oder landespflegerisch sowie typisch ländlich und traditionell geprägter bedeutsamer Bereiche sowie Maßnahmen, die die Einbindung der Dörfer in die Landschaft verbessern;
    • naturnahe Gestaltung und Renaturierung innerörtlicher Bachläufe zur Unterstützung der ökologischen Vielfalt im Dorf;
    • Aufwendungen für den Erhalt und die Schaffung von Lebensräumen für bestandsgefährdete sowie dorftypische Tier- und Pflanzenarten;
    • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen; umweltverträglicher Ausbau und Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen mit einer über die Verkehrs- und Erschließungsfunktion hinausgehenden Bedeutung.
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
    • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger;
    • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert;

    Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

    Keine Förderungen:

    Nicht gefördert werden Vorhaben,

    • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
    • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen
    • die bereits begonnen wurden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anträge sind bis zum 1. August bei der Kreisverwaltung einzureichen. Die Kreisverwaltung legt die Anträge der ADD bis zum 15. Oktober vor.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Fachliche Beratung in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.

    Die Kreisverwaltung bündelt alle kommunalen Anträge und erstellt eine Prioritätenliste, die sie der ADD vorlegt. Die ADD stimmt diese mit der Kreisverwaltung ab und legt die Förderanträge dem ISM zur Bewilligung vor.

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