Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Susanne Faust

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 227
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Janina Klemm

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 226
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Christine Trentzsch

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    Raum-Nr.: 226
    Stockwerk: 2. OG
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie  eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

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