Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Flächenprämien

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Cornelia Adam

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0018
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Maximilian Beutel

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 005
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    Herr Nick Breitwieser

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    Frau Olga Hanß

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    Frau Tamara Schechter

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    Leistungsbeschreibung


    Leistungsbeschreibung

    Von der Produktion entkoppelte flächenbezogene Direktzahlungen bleiben das zentrale Element der 1. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe.


    In Deutschland kommen zum einen die obligatorischen Direktzahlungen Basisprämie, Greeningprämie und Junglandwirtprämie zur Anwendung. Des Weiteren wird von der Umverteilungsprämie Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wendet Deutschland die fakultative Kleinerzeugerregelung an.


    Informationen zu

    • den festgelegten Fristen,
    • den Anträgen,
    • den Zuwendungsvoraussetzungen,

    finden Sie beim


    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltungen
    • Stadtverwaltungen kreisfreier Städte

     

     


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