Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Schlachtung Erlaubnis beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ingrid Bernhard

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Maria Geiger

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 005
    Stockwerk: UG
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

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    Raum-Nr.: 003
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    Frau Dr. Christine Zwerger

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
    Stockwerk: UG
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    Leistungsbeschreibung

    Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

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