Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Reiner Bauer

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 230
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Karolin Rothley

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 225
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Monika Steingaß

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 225
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
    • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
    • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
    • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
    • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine Bearbeitungsfristen.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Anträge / Formulare

    Keine.

    Was sollte ich noch wissen?

    Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
    • Gewässer zu befahren,
    • technische Ermittlungen vorzunehmen,
    • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
    • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.

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