Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Höfeordnung

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Thomas Mattern

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 006
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das  die Bildung von Höfen und den geschlossenen Hofübergang fördern soll. Der Zersplitterung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wege der Erbfolge oder der Veräußerung soll mit der Höfeordnung entgegengewirkt werden.

    In jedem Landkreis wird ein Höfeausschuss gebildet. Der Höfeausschuss ist ein bei den Kreisverwaltungen eingerichtetes Gremium aus 5 Personen. Die Eintragung des Hofes in die Höferolle erfolgt bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aufgrund eines über den Höfeausschuss zu leitenden Antrages des Eigentümers an das Grundbuchamt.

    Weitere Informationen:
    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    www.mwvlw.de
    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
    www.lwk-rlp.de

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • kreisfreie Stadt

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Landesgesetz über die Höfeordnung HO  RhPf

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