Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie 

    • gewerbsmäßig mit Vieh handeln (Viehhandelsunternehmen) oder
    • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren (Transportunternehmen) oder
    • eine Sammelstelle betreiben wollen,

    benötigen Sie dafür eine Zulassung.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • Name und Anschrift
    • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: zusätzlich den Ort der Sammelstelle

    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Erteilung einer solchen Zulassung  fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

     Widerspruch

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