Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln (Viehhandelsunternehmen) oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren (Transportunternehmen) oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
benötigen Sie dafür eine Zulassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: zusätzlich den Ort der Sammelstelle
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer solchen Zulassung fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Anmeldepflichten (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)