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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Deutschland
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Fragen und Anregungen
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Recht und Verbraucherschutz / Verbraucherschutz / Verbraucherinformationsgesetz
Zuständige Mitarbeiter
Frau Mandy Armbrust
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 007
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Herr Volker Baum
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 007
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Cem Eigenbrodt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 005
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Dr. Christine Zwerger
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
- Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht;
- Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen für Verbraucher ausgehen; (z. B.: „Wie oft wurden Plan- oder Verdachtsproben von Fleisch- und Fleischerzeugnissen im Vorjahr bei amtlichen Kontrollen als gesundheitsgefährdend beanstandet?“);
- Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen (z. B.: „Wurden in einem Supermarkt Pestizid-Rückstände in Paprika im 4. Quartal des Vorjahres gefunden?“);
- Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren; (z. B.: „Aus welchen Zutaten besteht ein bestimmtes Lebensmittel?“);
- Überwachungsmaßnahmen, Auswerten dieser Tätigkeiten, Statistiken über Verstöße (z. B. hygienische Beanstandungen in einem Lebensmittelbetrieb).
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG)
- Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Verbraucherinformationsgestz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörde Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.