Impressum

    Verantwortlich für den Inhalt

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden
    Deutschland 

    Telefon: +49 (0)6352 / 710 - 0
    Telefax: +49 (0)6352 / 710 - 232

    E-Mail:
    De-Mail:
    Internet: www.donnersberg.de


    Fragen und Anregungen

    Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:

    / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Gewässer (öffentlich): Erdwärmesonde Bohrung anzeigen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Karolin Rothley

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 225
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Monika Steingaß

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 225
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Beginn der Bohrungen und der Installation der Erdwärmesonden vorliegen.
     
    Erdwärmesondenbohrungen sind zusätzlich zu dem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren entsprechend dem Lagerstättengesetz bzw. bei Bohrungen > 100 m Tiefe dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz (LGB) als geowissenschaftlicher Fachbehörde bzw. zuständige Bergbehörde des Landes Rheinland-Pfalz von der ausführenden Bohrfirma anzuzeigen. 

    Teaser

    Sie wollen eine Erdwärmesonde installieren? Dann müssen Sie dies  entsprechend anzeigen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Auskünfte hierzu erteilt die Kreis- bzw. Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde.
     
    Was muss ich mitbringen?
    • Für das wasserrechtliche Verfahren
    • Antragsschreiben
    • Pläne und Unterlagen zur Ausführung, erstellt von einer fachkundigen Person
    Hinweise für die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten:

    Welche Gebühren fallen an?

    Für das wasserrechtliche Verfahren
     
    Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 € und 5.315,00 € an(vgl. Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten - (Besonderes Gebührenverzeichnis).
    [Für Einfamilienhäuser wird die Gebühr in der Größenordnung von einigen Hundert Euros liegen.]

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Für das wasserrechtliche Verfahren

    Die wasserrechtliche Erlaubnis ist rechtzeitig  zu beantragen.

    Rechtsgrundlage

    Für das wasserrechtliche Verfahren:

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Anträge / Formulare

    Die für den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag erforderlichen Pläne und Unterlagen sind durch eine fachkundige Person im Sinne des Landeswassergesetz zu erstellen, die in die Liste bzw. ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.

    Was sollte ich noch wissen?

    Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

    Unterstützende Institutionen

     Für das wasserrechtliche Verfahren

    Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (www.sgdnord.rlp.de) und Süd (www.sgdsued.rlp.de).

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.