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    Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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    Fragen und Anregungen

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    / Aufenthaltserlaubnis: wegen Au-Pair-Beschäftigung(für Nicht-EU-Bürger)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
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    Frau Sanela Islamovic

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    Raum-Nr.: 04
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    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
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    Frau Sabine Vogler

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 03
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    Frau Nicole Wörns

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    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: 04/05
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung gilt für:

    - die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und

    - die Kinderbetreuung

     

    Voraussetzungen:

    Für Au-Pair-Beschäftigte:

    • Sie sind zwischen 18 und unter 25 Jahre alt
    • Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache
    • Sie besitzen

                      - ein gültiges nationales Visum für Au-Pair-Beschäftigte

                      - einen abgeschlossenen Au-Pair-Vertrag (mindestens 6 Monate, maximal 1 Jahr) und

                      - eine Krankenversicherung.

    • angemeldeter Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie

    Für Gastfamilien:

    • die Gastfamilie spricht deutsch als Muttersprache.
    • die Agentur für Arbeit hat der Beschäftigung zugestimmt

    Weitergehende Auskünfte erteilt die Ausländerbehörde!

     

     

     

    Welche Gebühren fallen an?

    100,- EUR gem. § 45 Nr. 1a AufenthV

     

    Rechtsgrundlage

    § 18 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz

     

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